EuropMed Altersvorsorgedepot

Altersvorsorgedepot

Altersvorsorge neu gedacht: Das neue Altersvorsorgedepot ab Januar 2027

Die private Altersversorgung in Deutschland wird neu ausgerichtet. Mit dem Altersvorsorgedepot ab Januar 2027 eröffnen sich neue Möglichkeiten, langfristig Vermögen für den Ruhestand aufzubauen und dabei von staatlicher Förderung sowie steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Diese Möglichkeit löst die bisherige, häufig nicht sehr rentable „Riesterrente“ ab und bietet einen guten Anlass die bisherige Altersversorgung zu überprüfen und neue Anlageformen in Betracht zu ziehen.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot soll einen staatlich geförderten Vermögensaufbau ermöglichen, insbesondere über Fonds und ETFs, aber auch über Fonds-) Rentenversiccherungen. Damit können Anleger langfristig an der Entwicklung der Kapitalmärkte teilhaben und die Chancen renditeorientierte Anlagen für ihre Altersversorgung nutzen.

Welche Anlageformen kommen infrage?

Fonds- und ETF-Depot und (Fonds-)Rentenversicherungen: renditeorientierter Vermögensaufbau mit den Chancen der Kapitalmärkte.

Garantievariante: stärkerer Schutz des eingezahlten Kapitals, abhängig von den jeweils geltenden Produktbestimmungen.

Unterschiedliche Anbieter: Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungsunternehmen können entsprechende Angebote anbieten.

Welche staatlichen Förderungen sind vorgesehen?

Das neue Fördermodell soll insbesondere durch Zulagen und steuerliche Vorteile attraktiver werden. Dazu gehören:

Grundzulage: abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen und der Höhe der förderfähigen Beiträge.

Kinderzulage: zusätzliche Förderung für anspruchsberechtigte Familien.

Steuerliche Vorteile: mögliche Entlastung während der Ansparphase durch die staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der Beiträge.

Dadurch kann mit vergleichsweise geringem eigenen Sparaufwand eine zusätzliche Altersversorgung aufgebaut werden.

Wie hoch ist die Grundzulage für das Altersvorsorgedepot?

Der Staat zahlt die Zulagen jährlich, sie sind abhängig von dem jährlich selbst eingezahlten Sparbetrag; es gilt demnach:

  • Bis zu einem Betrag von 360 Euro erhält der Anleger für jeden eingezahlten Euro 50 Cent vom Staat; das entspricht maximal 180 Euro pro Jahr.
  • Für jeden weiteren Euro – bis maximal 1.800 Euro – werden 25 Cent vom Staat gezahlt, d.h. nochmals bis zu 360 Euro (1.800 € abzügl. 360 €= 1.440 € x 0,25= 360 €.
  • Die maximale Grundzulage pro Jahr beträgt somit 540 Euro (180 €+ 360 €)

Lt. dem Altersvorsorgereformgesetz liegt die Höchstgrenze für die förderfähigen Einzahlungen somit bei 1.800 Euro, Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr, d.h. 10 Euro monatlich.

Junge Menschen, die vor dem 25. Geburtstag mit dem Altersvorsorgedepot starten, erhalten als zusätzlichen Anreiz einmalig 200 Euro in ihr Depot.

Wie hoch ist die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot?

Eltern erhalten zusätzlich eine Kinderzulage. Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das dem Vertrag zugeordnet ist, erhält der Anleger pro eingezahlten Euro einen Euro vom Staat. Das Maximum pro Jahr beträgt hier 300 Euro pro Kind. Werden also 25 Euro im Monat in das Altervorsorgedepot eingezahlt (= 300 Euro p.a.), erhält man die Kinderzulage in voller Höhe.

Ein Beispiel:

Einzahlung in Altersvorsorgedepot in einem Jahr 360 Euro, d.h. 30 Euro pro Monat. Dafür erhält man die 180 Euro Grundzulage. Bei einem Kind erhält man noch einmal 300 Euro Kinderzulage, d.h. insgesamt 480 Euro Zulage. In den Altersvorsorgevertrag fließen also

360 Euro Eigenanteil zuzügl. 480 Euro Zulagen = 840 Euro.

Zusätzlich können bis zu 1.800 Euro der eigenen Einzahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Welche Anlageprodukte sind möglich?

  • Aktien-ETF-s mit breiter Streuung und weltweiter Anlage bietet hohe Renditechancen, aber auch Kursschwankungen; als Auszahlplan in der Rentenphase möglich, aber keine lebenslange Garantie.
  • Aktiv gemanagte Investmentfonds; meist verbunden mit hohen Verwaltungskosten (sonst wie oben).
  • Anleihen und Anleihefonds; weniger Kursschwankungen, aber geringere Rendite (eignet sich ggf. kurz vor Rentenbeginn) (sonst wie oben)
  • Klassische oder Fondsgebundene Rentenversicherung; insbesondere mit der Fondsgebundenen Rentenversicherung etwa gleiche Renditen wie mit ETF Fonds; allerdings bietet nur die Rentenversicherung eine garantierte lebenslange Rentenzahlung.

 

Wer ist beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?

Erstmals sind neben Angestellten, auch Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Ärzte mit einem berufsständischen Versorgungswerk förderberechtigt.

Generell gibt es bei den o.g. Punkten Angebote ohne Garantie, diese bieten die höchsten Renditechancen, Angebote mit 80% und mit 100% Garantie der eingezahlten Beiträge.

Zusätzlich wird ein Standarddepot angeboten; hierbei handelt es sich um ein einfaches vorkonfiguriertes ETF-Depot; ohne eigene Auswahl der Fonds. Es besteht aus einem Fonds mit geringem Risiko (Anleihen) und einem mit höherem Risiko (ETF-Aktien).

Es gibt also auch bei dem Altersvorsorgedepot zahlreiche Möglichkeiten; daher empfiehlt sich auch hier zunächst eine ausführliche Beratung.

Einige Punkte sind noch offen, insbesondere beim staatlichen Standarddepot.

Es ist keine Eile angesagt, zunächst sollten die verschiedenen endgültigen Angebote abgewartet werden; auch ein möglicher vorhandener Riesterrenten-Vertrag sollte nicht umgehend gekündigt werden, sondern später mit dem Altersvorsorgedepot zunächst verglichen und abgestimmt werden.