EuropMed Frühstartrente

Frühstartrente

Wie soll die Frühstarterrente funktionieren? Mit dieser Frühstartrente sollen Kinder ein Startkapital für die eigene private Altersversorgung erhalten.

Anspruchsberechtigte

Anspruch auf die Frühstartrente haben alle Kinder, die 6 Jahre alt werden und mit ihrem 1. Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind. Die staatliche Förderung endet mit dem 18. Lebensjahr. Kinder, die vor 2020 geboren wurden, erhalten keine Frühstartrente.

Höhe der Förderung

Die staatliche Zahlung beträgt für jedes Kind 10 Euro pro Monat. Dieses Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und dient als Startkapital für den frühen Vermögensaufbau als private Altersvorsorge.

Beginn und Zeitplan

Die Frühstartrente beginnt rückwirkend mit dem Geburtsjahrgang 2020 – also den Kindern, die im Jahr 2026 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Geburtsjahrgang hinzu, der im jeweiligen Jahr 6 Jahre alt wird.

Altersvorsorge-Vertrag

Die Frühstartrente wird in ein individuelles kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt. Einen entsprechenden begünstigten Vertrag müssen die Eltern oder Sorgeberechtigten für das anspruchsberechtigte Kind abschließen.

Kollektive Anlage

Wenn Eltern für ihr Kind kein individuelles Depot eröffnen, wird die Frührente kollektiv am Kapitalmarkt angelegt und erfolgt durch die Deutsche Bundesbank. Anspruchsberechtigte ohne eigenen Vertrag können ihr angelegtes Startkapital noch bis zum 25. Lebensjahr auf ein individuelles Depot überführen lassen.

Private Einzahlungen

Die Heranwachsenden und Dritte, wie z.B. Eltern oder Großeltern, können das angesparte Kapital durch private Einzahlungen aufstocken; wobei diese auf 6.840 Euro pro Kalenderjahr gedeckelt sind.

Steuerfreiheit in der Ansparphase

Alle Erträge aus dem Depot, wie z.B. Kursgewinne oder Dividenden, sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei.

Nachgelagerte Besteuerung

Mit dem Renteneintritt müssen die Auszahlungen komplett versteuert werden (private Einzahlungen nur mit dem Ertragsanteil).

Auszahlungen

Die Frühstartrente ist „zweckgebunden“ – ausschließlich für die private Altersvorsorge vorgesehen. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals ist grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr möglich.

Frühstartrente – was muss man konkret tun?

Die Eltern können für ihr anspruchsberechtigtes Kind ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eröffnen – diesem schreibt der Anbieter dann automatisch die Frühstartrente gut, ohne dass man etwas tun muss.

Die Förderung gibt es ausschließlich für einen sogenannten „Standarddepot -Vertrag Altersvorsorge“. Diesen kann man bei einem privaten Anbieter Ihrer Wahl, z.B. Banken, Fondsgesellschaften und Versicherer, abschließen.

Mit Erreichen der Volljährigkeit geht das Depot für die Frühstartrente nahtlos in ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot (s. unter „Altersvorsorgedepot“) über.