EuropMed Versicherungen

Versicherungen mit Spezialtarifen für Ärzte

In einigen Versicherungsbereichen erhalten Mediziner günstigere Tarife. Dies gilt insbesondere für:

  • Krankenversicherung
  • Krankentagegeldversicherung (kann bei einer anderen Gesellschaft als die Krankenversicherung abgeschlossen werden)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Für Niedergelassene bieten wir zusätzlich an:

  • Praxiseinrichtung-und Betriebsunterbrechungsversicherung;

 

Damit ist die gesamte Praxiseinrichtung gegen die Gefahren

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl incl. Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Glas (auf Wunsch)
  • Betriebsunterbrechungsschäden

 

abgesichert. Während die Praxisversicherung den Neuwert der Einrichtung erstattet, leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung, wenn die Praxis nach einem versicherten Schadenereignis geschlossen ist. Sie zahlt den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten (Miete, Personal).

Unser Angebot: je 100.000,-€ Einrichtungswert, Jahresprämie 111,-€

Elektronikversicherung;

hier handelt es sich um eine Spezialpolice für alle med. technischen Geräte wie z.B. Röntgen, Sono, EKG, aber auch für die EDV, Telefon usw. Die Versicherung deckt alle Schäden, die unvorhergesehen eintreten, wie z.B. Fahrlässigkeit, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Bedienungsfehler, höhere Gewalt.

Berufshaftpflichtversicherung;

Es wird in der Regel zwischen drei Rechtsgrundlagen für die Haftung des Arztes unterschieden:

  • Haftung aus dem mit dem Patienten geschlossenen Behandlungsvertrag
  • Haftung wegen Körperverletzung und/oder Gesundheitsschädigung (unerlaubte Handlung)
  • Haftung aus Geschäftsführung ohne Auftrag

 

Die Haftpflichtversicherung tritt immer dann ein, wennnn der Arzt seinem Patienten einen Schaden zugefügt hat. Sie hat aber auch die Aufgabe unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Kommt es zu einem Rechtsstreit, trägt die Versicherungsgesellschaft die Kosten.

Die Deckungssummen sollten heute für Personenschäden mindestens 3 Mio Euro (!) betragen.

Die Prämien richten sich nach der Fachrichtung und der Tätigkeit, z.B nur ambulant, mit operativer Tätigkeit oder mit Belegbetten.

Die Prämien der verschiedenen Gesellschaften unterscheiden sich häufig um bis zu mehreren tausend DM. Vergleichen lohnt sich daher immmer.

Es ist auch zu berücksichtigen, ob die Prviathaftpflicht für den Arzt und die Familie eingeschlossen ist.

Rechtsschutzversicherung;

Während sich die Berufshaftpflichtvers. im Zivilprozess mit den Schadenersatzansprüchen eine Patienten beschäftigt, hat die RS-Versicherung die Aufagbe, die Kosten für den in aller Regel dem Zivilprozess vorangehenden Strafprozess zu übernehmen. Die RS-Versicherung übernimmt die Wahrnehmung der Interessen des Arztes bei:

  • der Verteidigung im Strafverfahren wegen eines angeblichen Kunstfehlers
  • bei Streitigkeiten mit der kassenärztlichen Vereinigung
  • gerichtlichen Geltendmachung von Honorarforderungen
  • Streitigkeiten aus Lieferverträgen
  • Streitigkeiten mit den Angestellten

 

Der Rechtsschutz für Niedergelassene wird heute in der Regel in „Paket-Form“ angeboten.

Hierbei sind folgende Bausteine vorgesehen:

  • Praxisrechtsschutz mit Schadenersatz-, Straf-, Arbeits-und Sozialgerichts-RS
  • Praxisvertragsrechtsschutz betrifft alle schuldrechtlichen Verträge
  • Grundstücks-und Miet-RS